B.
Bauabnahme
Bei der Bauabnahme ist die Anerkennung des Auftraggebers, dass die bestellte Leistung vertragsgemäß erbracht wurde. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern er nicht die Abnahme bis zur Beseitigung der Mängel zurückstellt.
Baubeschreibung
Die allgemeine Beschreibung eines Bauvorhabens. Sie gibt eine Überblick über Art und Umfang des geplanten Objektes.
Bauerwartungsland
Im Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesenes Gelände, dessen Nutzung aber noch nicht durch einen Bebauungsplan verbindlich festgesetzt wurde.
Bauabzugssteuer
Mit dem "Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe" vom 31.08.2001, BStBl 2001 I, 602 wurde ein Steuerabzug zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen eingeführt.
Ab dem 01.01.2002 müssen Auftraggeber von Bauleistungen in Deutschland einen Steuerabzug in Höhe von 15% der zu zahlenden Rechnung für eine Bauleistung vornehmen, wenn nicht eine vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorliegt.
Der Auftraggeber einer Bauleistung ist verpflichtet, den Steuerabzug von der Gegenleistung der Bauleistung vorzunehmen, wenn er
- Unternehmer im Sinn des § 2 UStG ist (dies gilt auch, wenn er sog. Kleinunternehmer ist oder nur steuerfreie Umsätze ausführt),
- ein Auftraggeber ist, der nur Umsätze aus der Vermietung von Wohnungen erzielt und mehr als zwei Wohnungen vermietet oder
- juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Bebauungsplan - Gebietskategorien
- Kleinsiedlungsgebiete WS
dienen vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschl. Wohngebäuden mit Nutzgärten und landwirtschaftlichem Nebenerwerb.
- Reine Wohngebiete WR
hier sind Wohngebäude zulässig, ausnahmsweise Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebietes dienen, sowie Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen des Gebietes dienende Anlage für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
- Allgemeine Wohngebiete WA
hier sind neben Wohngebäuden auch die zur Versorgung dieses Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe, sowie Einrichtungen für kirchl., kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen errichtet werden.
- Besondere Wohngebiete WB
hier findet man neben den vorerwähnten Gebäuden Büros, Verwaltungen, Geschäfte, Theater und Kinos.
- Dorfgebiete MD
dieser Bereich dient zur Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienenden Handwerksbetrieben.
- Mischgebiete MI
diese dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetriebe,die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Hier sind Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, kirchl., kulturelle, soziale, gesundheitl. und sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsgaststätten (in Teilen des Gebietes) erlaubt.
- Kerngebiete MK
dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der Unterbringung von zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur.
- Gewerbegebiete GE
hier dürfen vorwiegend nicht erheblich belästigende Gewerbegebiete untergebracht werden, wie Lagerhäuser , Lagerplätze, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen, Anlagen für sportl. Zwecke, und ausnahmsweise Wohnungen.
- Industriegebiete GI
Industriegebiete dienen ausschl. der Unterbringung von Gewerbebetrieben, vorwiegend solcher Betriebe, die in Baugebieten unzulässig sind.
- Sondergebiete die der Erholung dienen
hier dürfen z. B. errichtet werden: Wochenendhäuser, Ferienhäuser, Campingplätze
- Sonstige Sondergebiete SO
Für diese Gebiete muss die Art und Nutzung dargestellt und festgesetzt werden. Das können z. B. sein: Gebiete für Fremdenverkehr, Ladengebiete, Gebiete für Einkauszentren und großflächige Handelsbetriebe, Messen, Hochschulen,usw.
Baugenehmigung
Schriftlicher Genehmigungsbescheid der zuständigen Behörde für die Durchführung eines Bauvorhabens. In dem Genehmigungsbescheid, gegen den Rechtsmittel eingelegt werden können, sind u.U. Auflagen eingefügt. Die Baugenehmigung ist befristet, kann aber verlängert werden.
Baulast
Bauaufsichtliche Baulasten sind im Baulastenverzeichnis eingetragene Beschränkungen der Bebauungsmöglichkeit eines Grundstücks.
Baumangel
Ein Baumangel ist gegeben, wenn die in Auftrag gegebenen Bauarbeiten mit Fehlern behaftet sind, die den "Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern".
Betriebskosten
| Betriebskostenart |
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Beispiele |
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| 1. |
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Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks |
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Grundsteuer, Nicht: Hypothekengewinnabgabe |
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| 2. |
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Wasserversorgung |
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Wasserverbrauch, Grundgebühren, Mietkosten von Wasserzählern (auch Zwischenzähler), BK einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage/Wasseraufbereitungsanlage (inkl. Aufbereitungsstoffe). |
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| 3. |
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Entwässerung |
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Gebühren für öffentliche Entwässerungsanlage, BK einer privaten Anlage, BK einer Entwässerungspumpe. |
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| 4. |
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Heizungskosten |
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Verbrauchte Brennstoffe, Lieferungskosten für Brennstoffe, Betriebsstrom, Kosten d. Bedienung, Pflege u. Überwachung, Kosten d. regelmäßigen Prüfung, Reinigungskosten, Immissionsschutz-Messungen, Mietkosten d. Verbrauchserfassungsgeräte. |
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| 5. |
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Warmwasserkosten |
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Kosten d. Erwärmung, Reinigung u. Wartung von Warmwassergeräten, Einstellarbeiten durch einen Fachmann. |
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| 6. |
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Aufzug |
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Betriebsstrom, Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege, regelm. Prüfung d. Betriebsbereitschaft,/-sicherung. |
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| 7. |
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Straßenreinigung und Müllabfuhr |
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Kosten für öffentl. Straßenreinigung u. Müllabfuhr bzw. Kosten entsprechender nicht öffentl. Maßnahmen |
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| 8. |
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Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung |
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Säuberung gemeinsam benutzter Gebäudeteile wie Flure, Zugänge, Treppen, Keller, Speicherräume, Waschküche... |
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| 9. |
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Gartenpflege |
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Pflege d. gärtnerisch angelegten Flächen, Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen... |
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| 10. |
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Allgemeinbeleuchtung |
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Außenbeleuchtung, Beleuchtung der gemeinsam benutzten Gebäudeteile wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Speicherräume und Waschküchen. |
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| 11. |
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Schornsteinfeger |
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Kehrgebühren des Schornsteinfegers nach der maßgebenden Gebührenordnung. |
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| 12. |
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Sach- und Haftpflichtversicherung |
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Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- u. Wasserschäden (Wohngebäudeversicherung), Glas-versicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung... |
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| 13. |
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Hausrat |
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Vergütung, Sozialbeiträge u. alle geldwerten Leistungen, die der Hauswart für seine Arbeit erhält, sofern diese nicht Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen o. Hausverwaltung betreffen. |
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| 14. |
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Gemeinschaftsantenne bzw. private Verteileranlage für Breitbandkabelnetz |
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Betriebsstrom, regelmäßige Überprüfung d. Betriebsbereitschaft, Einstellung durch einen Fachmann. |
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| 15. |
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Maschinelle Wascheinrichtung |
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Betriebsstrom, Überwachung, Pflege u. Reinigung, Wasserversorgung, regelm. Überprüfung. |
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| 16. |
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Sonstige Betriebskosten |
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z.B. Müllschlucker, Sauna u. Schwimmbad, Feuerlöschgeräte, Dachrinnenheizung/-reinigung. |
Bruchteilseigentum
Bei dem Bruchteilseigentum gehört ein Gebäude oder ein Grundstück mehreren Personen zu einem bestimmten Anteil (Bruchteil) als selbständiges Recht.
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