K.
Kataster
Das Kataster ist das von den Katasterämtern geführte Verzeichnis sämtlicher Grundstücke. Es dient als Grundlage für das Grundbuch. Das Kataster besteht aus den Katasterbüchern mit der Beschreibung des Grundstücks sowie dem vorhandenen Kartenmaterial. Das Kataster erstellt den amtlichen Lageplan des Grundstücks, der z.B. für den Bauantrag benötigt wird.
Kaufvertrag und Auflassung
Beurkundet der Notar lediglich den Kaufvertrag nebst Auflassung, ohne Überwachungs- und Vollzugstätigkeiten zu übernehmen, sieht die Beurkundungsgebühr(§ 36 Abs. 2 KostO) wie folgt aus:
| Geschäftswert |
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Gebühr |
| € 51.129 |
€ 266 |
| € 255.646 |
€ 879 |
| € 511.292 |
€ 1.646 |
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