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Sachmangel
Ist die erworbene Immobilie mit einem Fehler behaftet, der den Wert oder die Tauglichkeit (Gebrauchsfähigkeit) der Immobilie im Sinne des abgeschlossenen Vertrages aufhebt oder mindert, handelt es sich um einen Sachmangel.
Sachwert
Die Summe aus Bodenwert und Bauwert eines bebauten Grundstückes ergibt den Sachwert. Bei einer Bewertung wird das Sachwertverfahren meist bei eigengenutzten Immobilien angewandt.
Sondereigentum
Geregelt im Wohnungseigentumsgesetz. Dazu gehört die Wohnung (nichttragende Wände, Wand- und Deckenputz, Innentüren etc. (ohne die Teile, die gemeinschaftliches Eigentum, z.B. tragende Wände) sind.
Sondernutzungsrecht
Kann auf Grund der baulichen Gegebenheiten für einzelne Teile des Gebäudes oder Flächen keine Abgeschlossenheit erfolgen, es kann Sondereigentum begründet werden. Das ist häufig bei der Gartennutzung der Fall. Durch das Sondernutzungsrecht hat der Berechtigte das alleinige Recht, den Garten zu nutzen.
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