T.
Teileigentum
Das ist das Eigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen des Gebäudes (z.B. Garage).
Teilungserklärung
In der Teilungserklärung gemäss Wohnungseigentumsgesetz (WEG), werden die Miteigentumsanteile und die Sondereigentumsanteile an einer Eigentumsanlage in Bruchteilen beschrieben und zugeordnet.
Tilgung
Als Tilgung wird der Anteil der Darlehensrückzahlung bezeichnet. Die Tilgung beträgt i.d.R. 1% der Darlehenssumme p.a., kann jedoch höher vereinbart werden. Bei einer Tilgung in Höhe von 1% p.a. beträgt die Darlehenslaufzeit ca. 30 Jahre.
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