CORPUS SIREO Makler GmbHLEBENSSTIL


W.

Wegerecht
Dingliche Sicherung eines Benutzungsrechtes, meist für einen Nachbarn.

Wohnfläche - Grundfläche
Was wird berechnet, wie wird berechnet?

Wohnflächenberechnung §§ 42-44 der II. BV

    Zur Wohnfläche gehören grundsätzlich nicht:
    Zubehörräume wie Keller, Waschküche, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachböden, Trockenräume, Schuppen, Garagen und ähnliche Räume. Wirtschaftsräume wie Futterküchen, Vorratsräume, Backstuben, Räucherkammern, Ställe, Scheunen, Abstellräume und ähnliche Räume. Räume die nach Ihrer Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen; Geschäftsräume.

    Berechnung der Grundfläche:
    Es kann gewählt werden, ob die Grundfläche aus den Fertigmaßen oder den Rohbaumaßen ermittelt werden soll. Fertigmaß ist dabei die Entfernung von Wand zu Wand. Werden die Rohbaumaße gewählt, sind die errechneten Grundflächen um 3% zu kürzen.

    Von den errechneten Grundflächen sind abzuziehen:
    Schornsteine und andere Mauervorlagen, freistehende Pfeiler und Säulen, wenn sie in der ganzen Raumhöhe durchgehen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 m² beträgt. Treppen mit über 3 Steigungen und deren Treppenabsätze.

    Zu den errechneten Grundflächen sind hinzuzurechnen:
    Fenster und offene Wandnischen, die bis zum Fußboden herunterreichen und mehr als 0,13 m tief sind. Erker und Wandschränke, die eine Grundfläche von mindestens 0,5 m² haben. Raumteile unter Treppen, soweit die lichte Höhe mindestens 2 m beträgt.

    Anrechenbare Grundfläche: Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen:
    die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m zu     100%
    von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 m und weniger als 2 m zu 50%
    von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen, nach allen Seiten geschlossenen Räumen zu 50%
    von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als 1 m zu 0%
    von Balkonen, Loggien und Dachgärten oder gedeckten Freisitzen, wenn sie ausschließlich zu dem Wohnraum gehören zu max. 50%

Wohnrecht
Das Wohnrecht ist eine Art der Dienstbarkeit. Es berechtigt den Inhaber dieser Dienstbarkeit, bestimmte Räume einer Immobilie, eine Wohnung oder ein Haus unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen. Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen. Siehe auch: Grundbuch